
Vor allem aufgrund der Rezeption des römischen Rechts wurde im mittelalterlichen Römisch-deutschen Reich das Rechtsinstitut der Appellation gebräuchlich. Das heißt, wenn eine Prozesspartei in erster Instanz vor einem Gericht unterlag, konnte sie an ein höheres Gericht "appellieren" und eine dortige Prüfung des vorinstanzlichen Urteils erre.....
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https://de.wikipedia.org/wiki/Ius_de_non_appellando
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